Bestimmte Sachverhalte von nicht in Italien ansässigen Personen können eine Pflicht zur Umsatzsteuer-Registrierung in Italien auslösen (zum Beispiel Warenverkäufe an italienische Privatkunden bei Überschreiten der Lieferschwelle; Ein- und Verkauf von Waren in Italien; Lieferung an ein Lager in Italien;…).
Durch die Umsatzsteuer‐Registrierung in Italien (“Identificazione diretta ai fini I.V.A.”), können nicht in Italien ansässige Unternehmen ihren Mehrwertsteuer-Verpflichtungen in Italien nachkommen.
Das Unternehmen beantragt die Registrierung zu MwSt.-Zwecken beim zuständigen Steueramt (Agenzia delle Entrate) und erhält dadurch eine italienische MwSt.-Nummer (UID-Nummer).
Alternativ ist auch die Abwicklung über einen Fiskalvertreter in Italien möglich.
Für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten ist nur die Fiskalvertretung in Italien vorgesehen.
Je nach Geschäftsfall können insbesondere folgende Verpflichtungen entstehen:
– monatliche oder quartalsweise MwSt.‐Abrechnung (USt.-Voranmeldung) und Einzahlung der MwSt.‐Schuld
– MwSt./USt.‐Vorauszahlung
– MwSt.‐Jahreserklärung
– Führung von MwSt.-Registern
– Intrastat-Meldung (=ZM)
– Blacklist‐Meldung